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Die Sozialversicherung ist ein von öffentlicher Hand getragenes Versicherungssystem und erfüllt den Zweck, jeden einzelnen Mensch in einem Staatensystem vor finanziellen oder persönlichen Notlagen zu schützen. Daher auch die Bezeichnung soziales Netz in einem Staat, da der einzelne zum Beispiel bei Verlust seiner Anstellung keine Sorge zu haben braucht vor Hunger oder mangelnder Unterkunft.
Hier werden die Leistungen jedoch überhaupt nicht aus Steuern gewährt, sonder ausschließlich von den von Versicherten eingezahlten Beiträgen, wobei der Staat „nur“ eine verwaltende und kontrollierende Funktion einnimmt.
In Deutschland kann man die in der Sozialversicherung enthaltenen Säulen wie folgt einteilen:

-gesetzliche Krankenversicherung
-gesetzliche Rentenversicherung
-Arbeitslosenversicherung
-Pflegeversicherung
-Unfallversicherung

Da bei der Sozialversicherung keine Auslese stattfinden soll, die Menschen nach ihren Risiken zu erkranken einteilt, wurde sie für alle verpflichtend, also gesetzlich eingeführt.
Die Beiträge, welche monatlich von den Versicherten geleistet werden müssen, sind an ihre Bruttolöhne geknüpft und werden zum Teil von Arbeitgebern und zum Teil von Arbeitnehmern getragen. Der Arbeitgeber führt die Leistungen an die Krankenkassen direkt von den Löhnen der Versicherten ab und wird daher unter einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit geführt.

Die Sozialversicherung wurde im Aufkommen der Industrialisierung vom damaligen Reichskanzler
Bismarck eingeführt. Damals war etwa die Krankenversicherung nur für arbeitende Menschen bestimmt, was auch einen Anreiz gab, sich eine Stelle zu verschaffen. Im Laufe der Zeit wurden immer neue Ergänzungen eingeführt und ergaben die heutige Sozialversicherung.
 
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